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Telefonnumer0541 / 27 0 27

Voraussetzungen sind:

  • die medizinische Notwendigkeit. Diese bescheinigt der Arzt mit dem Ausstellen der
    "Verordnung einer Krankenbeförderung".
  • die vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse.

Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung (10% der Fahrtkosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €). Es besteht die Möglichkeit, von Zuzahlungen befreit zu werden. Bitte besprechen Sie diesen Punkt mit Ihrer Krankenkasse.

Das Genehmigungsschreiben Ihrer Krankenkasse und die vom Arzt ausgestellte Verordnung zur Krankenbeförderung übergeben Sie bei Fahrtantritt dem Fahrer. Die Details sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse besprechen, da diese im Einzelfall entscheidet. Speziell bei Serienbehandlungen gibt es verschiedene Verfahrensweisen.

Diese Angaben sind ohne Gewähr.

 

Wir führen für Sie Krankenfahrten durch, die über die Krankenkasse abgerechnet werden sollen, zum Beispiel: Fahrten zur ambulanten Behandlung, Dialysefahrten oder Fahrten zur Strahlentherapie.